Prüfungen: SchH und VPG

Die Schutzhundprüfung (SchH) wurde in einigen Ländern durch die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) ersetzt; die Prüfungsinhalte umfassen in allen Stufen die drei Sparten Nasenarbeit, Unterordnung (Gehorsamstraining) und Schutzdienst; die Prüfungsinhalte werden in der Prüfungsordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) festgelegt. Zugelassen sind Hunde aller Rassen sowie auch Mischlinge.

Zum Bestehen der Prüfung müssen in jeder Sparte mindestens 70 Prozent der Punkte erreicht werden. Die maximale Punktzahl liegt bei 300. Die Bewertungen sind in Anlehnung an Schulnoten folgendermaßen gestaffelt:

Nach bestandener Prüfung erhält der Hundeführer das Ausbildungskennzeichen (AKZ); nach Absolvieren der ersten Schutzhundeprüfung (SchH I) kann die nächsthöhere Klasse mit erhöhten Anforderungen angestrebt werden. In allen Prüfungsstufen VPG / IPO gibt es nach der neuen PO nur noch die Freifolge.

Folgende Schutzhunde-Klassen gibt es:

Daneben gibt es auch eine internationale IPO-Schutzhundeprüfung. Zurzeit sind beide Prüfungsarten angeglichen, es gibt nur minimale Abweichungen. VPG / IPO-Hunde müssen sich grundsätzlich schussgleichgültig verhalten. Es werden folgende Klassen unterschieden:

Quelle: Wikipedia